Unter der Regentschaft 99 werden die waldeckischen Gepräge zusammengefaßt, die sich keinem Mitglied des Hauses Waldeck zuordnen lassen. Dies trifft derzeit nur auf das 3-Mark-Stück zur Vereinigung Waldecks mit Preußen am 1. April 1929 zu: |
Waldeck
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Waldeck hatte am 1. August 1862 eine Militärkonvention mit Preußen geschlossen, stand daher im Krieg von 1866 zwischen Preußen und Österreich auf der Seite Preußens und entging dadurch (im Gegensatz zu Hessen-Kassel) der Annexion. Es konnte sogar territorialen Zugewinn verbuchen: Die bis 1815 hessen-darmstädtischen, seitdem kurhessischen Enklaven Höringhausen, Eimelrod, Hemminghausen und Deisfeld, bisher Teil des kurhessischen Kreises Frankenberg, kamen zum Kreis des Eisenbergs.
Zeichnung: Waldecker-Münzen.de
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Da das kleine und finanzschwache Fürstentum jedoch seine Beiträge zum Norddeutschen Bund nicht zahlen konnte, lehnte der Landtag die Bundesverfassung einstimmig ab, um den Fürsten zu einem Akzessionsvertrag mit Preußen zu drängen. Bismarck hatte zuvor den Gedanken einer Vereinigung mit Preußen aus Prestigegründen abgelehnt. Daraufhin schloß Waldeck im Oktober 1867 den Akzessionsvertrag mit Preußen, demgemäß das Fürstentum nominell selbständig blieb, Preußen aber ab 1. Januar 1868 die Staatsdefizite und die innere Verwaltung, einschließlich Justiz- und Schulwesen, des Fürstentums, allerdings gemäß waldeckschen Gesetzen, übernahm. Preußen ernannte seitdem, in formellem Einverständnis mit dem Fürsten, einen Landesdirektor. Die Gerichtsbarkeit wurde von den preußischen Landgerichten in Kassel und, für den Landesteil Pyrmont, in Hannover ausgeübt. Dem Fürsten blieben nur noch die Verwaltung des Kirchenwesens, das Begnadigungsrecht und ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Auch erhielt er weiterhin den Ertrag der Domänen. Der Vertrag wurde in der Folge alle zehn Jahre erneuert. 1871 wurde Waldeck ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.
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Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde der letzte regierende Fürst, Friedrich (1865–1946), am 13. November 1918 durch eigens angereiste Vertreter der Kasseler Arbeiter- und Soldatenräte für abgesetzt erklärt. Er war damit der letzte seines Amtes enthobene deutsche Landesherr. Waldeck-Pyrmont wurde ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. Allerdings machten sich die Waldecker Politiker nicht die Mühe, eine republikanische Verfassung auszuarbeiten, so dass die monarchische Konstitution von 1849/52 formell noch bis 1929 in Kraft blieb.[4] Die Bestimmungen des Akzessionsvertrages mit Preußen blieben weiterhin in Kraft, auch nachdem der Kreis Pyrmont am 30. November 1921 nach einer Volksabstimmung abgetrennt und im Rahmen eines Staatsvertrags mit Preußen der preußischen Provinz Hannover zugeordnet und mit dem Landkreis Hameln zum Landkreis Hameln-Pyrmont vereinigt wurde.
Erst 1926 kündigte Preußen den Akzessionsvertag. Da Waldeck nach der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes am 9. April 1927, der eine Verminderung der Reichssteuerzuweisungen um fast 600.000 Reichsmark bedeutete, ohne unzumutbare Steuererhöhungen finanziell nicht mehr lebensfähig war, wurde der verbliebene Freistaat Waldeck am 1. April 1929 ebenfalls in Preußen eingegliedert und Teil der Provinz Hessen-Nassau. Seit 1946 ist Waldeck Teil des Landes Hessen.
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Abgerufen: 14. Oktober 2009, 08:12 UTC
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