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Genealogie: |
Regent: |
Heinrich IV. (II.) - Graf zu Waldeck |
Regentschaft: |
05 |
von: |
1305 |
bis: |
1344 |
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geboren: |
1282/90 |
verstorben: |
01.05.1348 |
Vater: |
Otto I. - Graf zu Waldeck |
Mutter: |
Sofie - Tochter des Landgrafen von Hessen |
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Ehegattin: |
Adelheid von Cleve
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nach dem 26.07.1337 |
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Eheschließung: |
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Kinder: |
Otto II. - Graf zu Waldeck
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vor 1307 |
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1369 |
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Dietrich - Domherr in Köln, Münster und Mainz
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1355 |
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Heinrich - Domherr in Köln und Minden
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1347/49 |
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Elisabeth - spätere Gräfin zu Nassau-Hadamar
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vor dem 22.06.1385 |
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Armgard - spätere Gräfin zu Diebholz
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ca. 1370 |
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Mechthild -
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1339 |
Vor über 700 Jahren ließ Graf Heinrich IV. die Wetterburg errichten
Die Burg auf dem Felssporn zwischen Aar und Twiste sollte die Grafschaft vor dem Expansionsdrang des Erzbistums Köln schützen - von Ursula Wolkers
Die Wetterburg - (Zeichnung nach einem Stich von Wilhelm Dilich von 1605)
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In den Jahren nach 1323, als die Wetterburg je zur Hälfte dem kölnischen Erzbischof und den Grafen von Waldeck gehörte, wurde sie so ausgebaut, wie Wilhelm Dilich sie noch bei seinen Streifzügen durch die Landgrafschaft Hessen und die Grafschaft Waldeck gesehen hat: mit zwei fast gleich großen Häusern und den beiden am Hang zum Twistetal errichteten Türmen. Im Schutze der Burg lag auf dem langen Bergsporn die Vorburg oder "Burgfreiheit", an die sich die Häuser des Dorfes anschlossen. Von welcher Zeit an die immer bedeutungsloser gewordene Burg dem Verfall überlassen wurde, ist nicht mehr festzustellen. Im 30-jährigen Krieg soll sie bereits Ruine gewesen sein. 1801 wird der alte Burgtorturm nach teilweisem Einsturz abgetragen.
Im Jahre 1306 – vor über 700 Jahren – ließ Graf Heinrich IV. von Waldeck, der im Jahr zuvor seinem Vater Graf Otto I. in der Regierung gefolgt war, auf dem steil abfallenden Felssporn zwischen dem Zusammenfluß von Aar und Twiste die Wetterburg errichten. Seit der Gründung der Grafschaft Waldeck waren bis dahin etwa 80 Jahre vergangen. Die Vorfahren der Grafen aus dem Geschlecht der Schwalenberger hatten zwar schon vorher Besitzungen im späteren Waldeck gehabt, aber erst Graf Adolf von Schwalenberg hat sich von 1228 an Comes de Waldecke genannt und gilt damit als Stammvater des Grafen- und späteren Fürstenhauses.
Die territorialen Erwerbungen, aus denen die spätere Grafschaft entstand, fallen mit wenigen Ausnahmen in das 12. und 13. Jahrhundert. In der darauf folgenden Zeit bis in den Beginn des 15. Jahrhunderts waren ständige Grenzstreitigkeiten und heftige Fehden zwischen den weltlichen und geistlichen Territorialherren an der Tagesordnung. Die kleine Grafschaft Waldeck wurde in die Verteidigung gedrängt, aber den Grafen gelang es dennoch, sich mit Klugheit und Umsicht zwischen. Den Großen zu behaupten.
Um 1290 hatte Graf Otto I., ein weitblickender Mann mit hervorragenden Regenteneigenschaften, zur Sicherung seiner Grenzen gegen die Hessen auf der Bergkuppe über dem Wattertal die Festungsstadt Landau gegründet. Den nördlichen Teil seiner Grafschaft schützte er durch die Anlage von Burg und Stadt Rhoden. Die Luftlinie zwischen beiden Stützpunkten beträgt 15 Kilometer. Das schien zunächst ausreichend, so lange das Stift Corvey die Stadt Volkmarsen und die darüber liegende KogeInburg (heute Kugelsburg) besaß.
Von Köln in die Zange genommen
1304 änderte sich die Situation, als Abt Heinrich von Corvey die Stadt Volkmarsen und die Burg an den Erzbischof von Köln verpfändete. Nun kamen kölnische Amtmänner auf die Kogelnburg. Sie lösten die Grafen von Everstein ab, die ihren Hauptsitz auf dem rechten Weserufer in der Nähe von Corvey hatten. Ihre weitläufigen Besitzungen im Diemel- und Twistegebiet betreuten sie von der Kogelnburg aus, die sie mehr als hundert Jahren besessen hatten.
Daß die Waldecker Grafen darüber alles andere als glücklich waren, läßt sich denken, zumal sie gerade schlechte Erfahrungen mit dem mächtigen Erzbistum Köln gemacht hatten, das ihnen im Westen ihren Einflußbereich im heutigen Sauerland streitig machte. Graf Heinrich IV. fühlte sich nun von den Kölnern in die Zange genommen und ließ die Wetterburg errichten. Die Kölner wiederum fühlten sich durch diese Burg, die unmittelbaren Zugang in die fruchtbare Volkmarser Ebene hatte, weit mehr bedroht als durch Rhoden oder Landau.
Unübersichtliche Besitzverhältnisse
Die Macht- und Besitzverhältnisse im Volkmarser und nördlichen Waldecker Raum waren im vollen Fluß und in höchstem Maße unübersichtlich. Als Nachfolger der Eversteiner hatten die Kölner dqs Freigericht Volkmarsen in Besitz genommen, und außerdem erhoben sie Anspruch auf deren beträchtlichen Streubesitz, der weit in den Einflußbereich der Waldecker hineinreichte. Graf Heinrich von Waldeck hatte sich im Todesjahr seines Vaters (1305) vom Erzstift Mainz zum Amtmann für das nördliche Hessen und das Eichsfeld bestellen lassen. Er besaß den Zehnten des Dorfes Wetter, einer Wüstung bei Volkmarsen, von der heute nur noch die Wetterkapelle übrig geblieben ist. Er war im Besitz des Freistuhls Reigerlütersen (nördlich von Külte, heute Wüstung), des Gogerichts Mederich (zwischen Volkmarsen und Herbsen, Wüstung), zu dem auch die Orte Remmighausen (Wüstung), Helsen und Mengeringhausen gehörten, sowie des Gogerichts Breuna. Das Dorf Witmar bei Volkmarsen, an das heute noch die Witmarkapelle erinnert, unterstand dem Kloster Arolsen, dessen Vogt Graf Heinrich war. Kein Wunder, daß die Kölner auf der Hut waren. Erzbischof Heinrich von Virneburg (1304-1332) behauptete, die neue Festung Wetterburg läge in seinem Herzogtum, in seiner, Freigrafschaft und seinem dazugehörigen Gerichtsbezirk. Er verlangte vom Grafen den Abbruch. Der Graf bestand darauf, die Wetterburg sei sein altes Erbe und ein altes Gebäude, das er nur umgebaut habe.
Der Fall beschäftigte jahrelang alle Instanzen jener Zeit. Der Erzbischof holte um 1310 von Herzog Erich von Sachsen ein Gutachten darüber ein, ob er sich die neue Festung gefallen lassen müsse. Der entschied zu seinen Gunsten und bezog sich auf das Reichsgesetz von Kaiser Friedrich II. vom 26. April 1220, das die Berechtigung des Burgenbauens in den geistlichen Territorien an, die Erlaubnis der geistlichen Fürsten knüpfte. Graf Heinrich erhob Einspruch. Der anschließende Versuch eines Schiedsgerichts, hier zu schlichten, mußte scheitern, da die beiden Schiedsmänner allzu offensichtlich Partei für ihre Seite nahmen. Es waren Heinrich von Schwalenberg und Johannes von Brobecke für Waldeck sowie Gerlach von Viermünden und Hermann von Scharfenberg für Köln. Graf Heinrich gab nicht nach. Er fühlte sich durch die kölnische Besatzung in Marsberg und von dem westfälischen Marschallamt in Medebach und Canstein bedroht. Bischof Ludwig II. von Münster (1310-1357), der dem landgräflich hessischen Haus angehörte, entschied schließlich als Friedensrichter, daß die kölnische Besatzung in Marsberg so lange verbleiben könne, bis die Burg geschleift sei.
127 Jahre gemeinsamer Besitz
Am 15. August 1325 kam ein Vergleich zustande. Dabei wurde dem Kölner Erzbischof die Wetterburg zur Hälfte "zu ewigem freien Besitz" zugesprochen mit dem Recht, einen Amtmann und Burgleute in seinem Teil der Burg zu halten. Das gleiche Recht galt für den Grafen von Waldeck. Beide Seiten wurden zum dauernden Burgfrieden verpflichtet. Es wurde ausgeschlossen, sich der Wetterburg in Krieg oder Fehde gegeneinander zu bedienen. Der gemeinsame Besitz der Wetterburg bestand tatsächlich 127 Jahre. Er begann 1327, a1s den kölnischen Vertretern ein Teil, der Festung übergeben wurde, und dauerte bis 1454.
Als sich Graf Heinrich IV. 1344 wegen Schwachheit von der Regierung zurückzog, überließ er seinem ältesten Sohn Otto II. die Grafschaft und setzte durch ein Erbstatut für die Folgezeit fest, daß immer nur ein Herr das Land regieren solle. Das war der erste Primogeniturvertrag, der das Vorzugsrecht des Erstgeborenen festschrieb, der aber zum Schaden des Landes nicht lange befolgt wurde. Noch zu Lebzeiten Graf Heinrichs entstand im Jahre 1346 wegen der Wetterburg, Canstein und Nordena (einer Burg bei Grafschaft) von neuem Streit zwischen seinem Sohn Otto II. und dem neuen Erzbischof von Köln, Walrabe. Man einigte sich aber bald und traf für die Wetterburg noch eingehendere Bestimmungen als zuvor: Die Burgleute mußten nun beiden Seiten huldigen. Ohne des anderen Zustimmung durfte keine Seite Burgleute annehmen. Keiner durfte seinen Teil an der Burg ohne des anderen Einverständnis verkaufen, versetzen oder sonst in andere Hand vergeben. Wenn zwischen beiden Seiten künftig Streit entstehen würde, "soll die Wetterburg stille sitzen, und ungerührt bleiben, und mit dem Streite nichts zu schaffen haben." In Folge dieser Verträge, die die Wetterburg nahezu zu neutralem Gebiet machten, sah die Burg friedliche Tage, zumal Graf Otto II. ein friedliebender Mann war, dem es mehr darum ging, den alten Besitz zu erhalten und als Reichslehen zu sichern als sich in gefahrvolle Händel einzulassen.
Sein Nachfolger, sein Sohn Heinrich VI., der den Namen "der Eiserne" trug, war von ganz anderer Art. Aus dem Jahr 1372 ist ein Schutz- und Trutzvertrag zwischen ihm und dem Bürgermeister und Rat der kölnischen Nachbarstadt Volkmarsen vorhanden, in dem sich beide Teile verpflichten, einander in jeder Not und Gefahr beizustehen und sich ihre Schlösser und Burgen gegenseitig zu öffnen. Damit kann auf Seiten Waldecks nur die Wetterburg gemeint sein.
Die Ruine der Kugelsburg bei Volkmarsen (Foto um 1950). Als Festung gegen die Kurfürsten von Köln, die seit 1304 die ..Kogelnburg" bei Volkmarsen besaßen, ließ Graf Heinrich IV. von Waldeck 1306 die Wetterburg errichten.
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Heinrich der Eiserne versetzt die Burg
Der Eiserne Heinrich hatte wohl keine rechte Freude an der Wetterburg. Es hieß damals „halbes Haus“, „halbe Hölle". Er versetzte 1381 seinen Anteil an der Wetterburg dem Ritter Diedrich von Dalwigk für 250 Schillinge guter alter' Königstournosen. "Aus dem Versatzbrief ist zu ersehen, daß die Vorburg und der zur Burg gehörige Grundbesitz an Garten, Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern und Gewässern Köln nichts anging. Nach erfolgter Kündigung sollte den Grafen und ihren Erben der Wiedererwerb der Wetterburg jederzeit freistehen.
Länger als zwei Menschenalter hindurch ist die Wetterburg versetzt geblieben. Das war die damals übliche Art der Verpachtung. Sie kam von "Diederich dem alden" auf "Diederich dem jungen" von Dalwigk. Als Heiratsgut kam der Besitz mit der Ode von Dalwigk an den Ritter Friedrich Runst. Der verpfändete seine Mitgift an Henrich von Gudenberg, in dessen Besitz sie sich um 1440 befindet. Auch der kölnische Anteil an der Wetterburg wurde verpachtet. Erzbischof Friedrich gab ihn 1376 als Lehen an Ulrich von Escheberg und erlaubte ihm 1410 nach Gutdünken des Rats und der Bürgerschaft von Volkmarsen zu bauen. Erzbischof Dietrich belehnte 1421 Heinrich Mengersen und 1444 Heinrich von Gudenberg aus Elmarshausen mit den Burglehen der Kogeln- und Wetterburg.
Die Söhne und Erben Heinrichs des Eisernen, Adolf und Heinrich, haben bis ins hohe Alter zum größten Schaden des Landes in Unfrieden miteinander gelebt. Es gab kaum eine Fehde weit und breit, an der sie nicht teilnahmen, einschließlich der verheerenden Soester Fehde. Besonders Heinrich war hoch verschuldet.Deren Söhne, die Vettern WoIrad I. (Walrawe) von der Waldecker neueren Linie und Otto III. von der Landauer älteren Linie, standen in besserem Verhältnis zueinander als ihre Väter. Sie bemühten sich darum, die Wetterburg von dem damaligen Lehnsträger Ritter von EIben wieder einzulösen und in ihren Besitz zu bringen, was ihnen erst nach jahrelangen Bemühungen gelang. Sie fanden einen Geldgeber, Martin Runst, der sich vertraglich bereit erklärte, zwei Drittel der Summe zu erlegen. Dafür wurde ihm auf Lebenszeit der Amtmannssitz auf der Burg mit allen Einnahmen eingeräumt und seiner Gattin Soffele ein Witwensitz auf der Vorburg garantiert. Ritter von EIben wollte nicht in die Wiederlose (Rückkauf) der Burg einwilligen. Da nahm ihm Reinhard von Dalwigk, der gefürchtete Raufbold, dem man den Beinamen der "Ungeborene" gegeben hatte, weil er durch einen Kaiserschnitt zur Welt gekommen war, in einer offenen Fehde die Burg ab und übertrug sie dem Grafen Wolrad. Friedrich Runst versicherte 1454 unter Eid, die Wetterburg sei ohne Vorwissen der Amtsleute und Diener des Grafen eingenommen worden. Gegen Erstattung einer Pfandsumme von 675 Gulden verzichtete 1464 Graf Wolrad auf die Wetterburg zugunsten des Grafen Otto IV. von der Landauer Linie. Der verbrachte seine letzten Lebensjahre auf der Wetterburg, wo er am 14. Oktober 1495 verstorben ist. Otto IV. wurde auf seinen Wunsch im Kloster Volkhardinghausen beigesetzt. Mit ihm erlosch die Landauer Linie des waldeckischen Grafenhauses. Graf Otto hatte nur eine Tochter gehabt, die schöne Eva, die mit einem lippischen Grafen verlobt war. Zur Pestzeit hatte man sie auf das einsame Schloss Brobeck im Orpetal gebracht, um sie vor der Seuche in Sicherheit zu bringen. Aber gegen die Pest ist kein Kraut gewachsen. Die schöne Eva starb in Schloß Brobeck an der Pest.
Die 1516 errichtete Vorburg, später Amtshaus als landwirtschaftlicher Betrieb.
(Foto aus den 1930er Jahren) |
Philipp II. alleiniger Besitzer
Nach dem Tode des Grafen Otto machte auf einmal Erzbischof Hermann Kurköln die alten Ansprüche an die Hälfte der Wetterburg wieder geltend. Er konnte sie jedoch nicht durchsetzen. So war er 1505 zu einer endgültigen Regelung bereit, die letztlich einen Verzicht bedeutete: Graf Philipp II. von Waldeck wurde als Kölner Amtmann eingesetzt. Er war nun alleiniger Besitzer der Wetterburg, mußte allerdings das Öffnungsrecht für die Kölner zugestehen.
Die letzte Verpfändung der Wetterburg scheint von kurzer Dauer gewesen zu sein. Am 22. März 1510 traten Graf Philipp der Ältere und Graf Philipp der Jüngere an Friedrich von Twiste und dessen Frau Else und deren Erben "Sloß und Tael Wetterborg" mit allem Zubehör für 800 rheinische Goldgulden ab. Als "Tael" wurden die vom Burghügel talwärts gelegenen Häuser bezeichnet. Dazu kamen das Dorf Külte, der Hof Büllinghausen und der Hof Ödelbeck bei Lütersheim sowie die Zehnten von Wetterburg, Külte und Reigerlütersen. Dabei behielten sich die Grafen das Rückkaufrecht für die gleiche Summe vor. 1512 wurde Friedrich von Twiste als Amtmann geführt, da war der Rückkauf bereits durchgeführt worden.
Die Wetterburg als Morgengabe
Bei der Erbteilung im Jahre 1507 bekam Graf Philipp II. Stadt und Amt Landau sowie Stadt und Amt Wetterburg übertragen. Nach seinem Tode 1524 residierte sein Sohn und Nachfolger Philipp III. zunächst ebenfalls in Landau und nach der Übernahme des Klosters Arolsen von 1529 an in dem zum Schloss umgebauten Gebäude. In dem Ehevertrag von 1519 verschrieb Philipp III. seiner zweiten Gemahlin Anna von Cleve, der Tochter des Herzogs von Cleve, als Morgengabe Schloss Wetterburg und die "Freiheit" davor sowie das kleine Amt Wetterburg. Gräfin Anna, die "Dochter von Cleve", kümmerte sich eingehend um die Verwaltung und Bewirtschaftung der Wetterburg, was dem Verwalter gar nicht paßte. Sie überlebte ihren Gemahl um 28 Jahre und verstarb 1567. Beide Eheleute wurden in der Stadtkirche zu Mengeringhausen beigesetzt.
Das Amtshaus von 1516
Inzwischen hatte die Wetterburg ihren eigentlichen Zweck längst verloren. Die Gebäude der alten Burg gerieten im Laufe der Zeit in Verfall und wurden als Steinbruch benutzt. Auf der Vorburg wurden neue Bauten errichtet, darunter im Jahre 1576 ein repräsentatives steinernes Haus im Stil der Renaissance, das als neues Schloss, als Wohnsitz für Amtmänner, Rentmeister und Amtschreiber des Amtes Wetterburg diente, wenn das kleine Amt nicht gemeinsam mit Landau verwaltet wurde. Das Jahr 1576 fällt in die kurze Regierungszeit Philipp VI. von der Landauer Linie, der bereits 1579 ledig verstarb. Das am Haus angebrachte Doppelwappen mit dem waldeckischen Stern und der lippischen Rose weist auf seinen Vater hin, der 1567 verstorben war und mit Anna, der Tochter Simons V. zur Lippe, verheiratet war. 1669 wurde das neue Haus teilweise durch Brand zerstört, aber wieder hergestellt.
In der Erbauseinandersetzung des Fürsten Friedrich Anton Ulrich mit seiner Mutter und seinen Geschwistern diente die Wetterburg als Pfand. 1710 wurde auf sie eine Forderung von 12.364 Gulden eingetragen, auf die Meierei Netze 8.000 Gulden. Die Fürstinmutter Christiane erhielt als Sicherheit die Wetterburg „mit allen Zubehörungen an Gebäuden, Äckern, Wiesen, Gärten, Huden, Triften, Mastungen, Zehnten, Holzungen und anderen Gerechtigkeiten". Die Pfandsumme wurde bald eingelöst und das neue Haus auf der Wetterburg diente von 1713 bis 1723 der Gräfin Johanetta, Gemahlin des Grafen Christian Ludwig, als Witwensitz.
Als das Amt Wetterburg 1814 mit dem Amt Landau und Rhoden zum Oberamt der Diemel vereinigt und von Arolsen aus verwaltet wurde, verlor die Wetterburg endgültig ihre Funktion als Amtssitz. Die Inhaber der Burg hatten das dazugehörige Gut selbst bewirtschaftet und einen Verwalter eingesetzt. Seit 1597 sind die Namen der "Meier", später "Conduktor" oder "Domanenpächter", bekannt und im Wetterburger Ortssippenbuch nachzulesen. Der letzte Domänenpächter war von 1833 bis 1863 Friedrich Cuntze, der als tüchtiger Landwirt bekannt war. 1863 kaufte der Landwirt Friedrich Rühmer das Burggelände mit dem Amtshaus und dazu gehörigen Ländereien für 63.000 Mark von der Domänenkammer und trat auf der Südseite der ehemaligen Vorburg einen Bauplatz an Heinrich Murk ab. Durch Heirat ging das Gut in den Besitz der Familie Ramme über.
Quellen:
August Koch: Geschichtliches über die Wetterburg und ihre Umgebung.
Geschichtsblätter für Waldeck und Pyrmont 19./20. Band 1921.
Ulrich Bockshammer: Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck. Marburg 1958.
Waldeckische Ortssippenbücher
Band 12 Wetterburg. Bearbeitet von Robert Wetekam
Herausgegeben vom Waldeckischen Geschichtsverein 1970
Ludwig Bing: Waldeckischer Ortsspott. Korbach 1986.
Paul Lebrecht Kailuweit: Chronik der Stadt Volkmarsen.
Band I. Überarbeitet von Borghild Kailuweit-Salokat.
Herausgegeben vom Geschichts- und Heimatverein Volkmarsen e. V.
Wolf Vervoort: 800 Jahre Kugelsburg Volkmarsen, Korbach 1996.
© 2006 Frau Dr. Wolkers - Waldeckische Landeszeitung
aus: "Mein WaIdeck" die HeimatbeiIage der Waldeckischen Landeszeitung
Nr.10 vom Freitag, den 12. Mai 2006
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